|
Unsere Themen
|
· Startseite · Aktuelles (Jan 01, 2011) · Amüsantes (Jul 11, 2005) · Fontdesign (Okt 21, 2010) · Historie (Dez 01, 2008) · OpenType (Dez 01, 2009) · Programme (Jun 17, 2010) · Sonstiges (Sep 16, 2009) · Technologie (Nov 02, 2009) · TrueType (Sep 02, 2004) · Typographie (Mai 07, 2007) · Utilities (Feb 28, 2010)
|
|
|
Zitate
|
|
Man glaube nicht, daß irgendein Buch, ja irgendeine Drucksache zu gering sei, um sie auf Schönheit anzusehen. Selbst das bescheidenste Heft kann durch die Druckerkunst geadelt werden, so gut wie Flugblätter und Eintagsschriften der Alten, die in den Museen aufbewahrt werden. --- Peter Jessen
|
|
|
 |
 |
|
|
 |
Früher kauften sich die Druckereien ihre Bleischriften zum kg-Preis. Irgendwann nutzten sich die Typen dann ab und es mussten neue beschafft werden. Ein einträgliches Geschäft für die Schriftenhersteller. Lizenzbedingungen waren dagegen kein so ein großes Thema. Wenn ein Anwender seine Typen jemand anders gab, war er selber schuld. Nur die Schriftenhersteller selbst waren überhaupt in der Lage, »Raubkopien« anzufertigen.
Die Zeiten haben sich geändert. Heutzutage sind die Lizenzbedingungen der Schriftenherstellern deren Geschäftsgrundlage...
Einerseits haben die Hersteller ein (berechtigtes) Interesse daran, dass die Schriften nicht wild herum kopiert werden. Andererseits möchte der Anwender die erworbenen Fonts auch verwenden können – also auch einem Belichtungsauftrag beilegen oder in PDFs einbetten.
FontShop International (FSI) hatte bisher relativ strikte Lizenzbedingungen und schob die Verantwortung teilweise auf seine Kunden. So war das Einbetten von FontFont-Schriften nur in Dateien erlaubt, wenn man garantieren konnte, »dass alle Empfänger die benutzten Schriften ebenfalls lizenziert haben.«* Auch Belichtungsdienstleister mussten »glaubhaft machen, dass sie eine Lizenz für die Originalschrift haben.«* Das Embetting bei PDF-Dateien mit der Distiller-Option Subset (Untergruppen) wurde als »weniger kritisch bewertet.«*
Seit dem 7.Juni 2005 gelten nun die neuen FontFont-Lizenzbedingungen. Schriften dürfen jetzt nicht nur legal mit Druckaufträgen weitergegeben, sondern sogar ohne zusätzliche Lizenz auf Laptops geladen werden (ohne Auswirkungen auf den Multi-User-Taxameter). In nicht-kommerzielle PDF-Dokumente einbettete Schriften dürfen künftig sogar auf Websites publiziert werden. Das gesamte Regelwerk kann als ZIP-Datei heruntergeladen werden.
Die Lizenzbedingungen gelten ab sofort und auch rückwirkend für bereits erworbene FontFonts.
* Zitate aus »Alles was Recht ist« (FontShop, 3.Auflage, 2001)
|
 |
 |
|
|
| | Für den Inhalt der Kommentare sind die jeweiligen Verfasser verantwortlich. |
|